Was ist eine Todsünde?

Anmerkungen zur römisch-katholischen Lehre über die "Todsünden"

von Manfred Klatt [ 1 ]
INDEX - Die Lehren der römisch-katholische Kirche auf dem Prüfstand


  1. Das römisch-katholische Sündenverständnis

    Wie in der Lehre der reformatorischen Kirchen ist auch in der römisch-katholischen Theologie die Sünde das Hauptübel, von dem der Mensch erlöst werden muß. Aber wenn ein Katholik von Sünde spricht, denkt er an zwei unterschiedliche Arten von Sünden, an "Todsünden" und an "läßliche Sünden".

    "Läßliche Sünden" sind kleine und entschuldbare Verstöße gegen Gott und den Nächsten. Sie schließen nicht von den Gnade Gottes aus und können nicht in die Hölle verdammen. "Läßliche Sünden" betreffen Dinge wie schlechte Gedanken, falsche Beweggründe, Unbeherrschheit etc., also Dinge, die nicht unbedingt zu Tatsünden führen, aber trotzdem Sünde sind und auf irgendeine Weise beseitigt werden müssen. "Läßliche Sünden" kann man zwar vor einem Priester beichten, aber auch ohne Schuld verschweigen; dennoch empfiehlt die Kirche sie vor einem Priester zu bekennen. Durch vollkommene Reue (Liebesreue) werden die "läßlichen Sünden" vergeben.

    "Eine läßliche Sünde begeht, wer in einer nicht schwerwiegenden Materie eine Vorschrift des Sittengesetzes verletzt oder das Sittengesetz zwar in einer schwerwiegenden Materie, aber ohne volle Kenntnis oder volle Zustimmung übertritt." (KKK Nr. 1862)

    "Die läßliche Sünde schwächt die göttliche Tugend der Liebe; in ihr verrät sich eine ungeordnete Neigung zu geschaffenen Gütern; sie verhindert, daß die Seele in der Übung der Tugenden und im Tun des sittlich Guten Fortschritte macht; sie zieht zeitliche Strafen nach sich. Falls die läßliche Sünde mit Bedacht geschieht und nicht bereut wird, macht sie uns allmählich bereit, Todsünden zu begehen. Die läßliche Sünde macht uns jedoch nicht zu Gegnern des Willens Gottes und seiner Freundschaft; sie bricht den Bund mit Gott nicht. Sie läßt sich mit der Gnade Gottes menschlich wiedergutmachen. Sie „entzieht nicht die heiligmachende, vergöttlichende Gnade, die Liebe und so auch nicht die ewige Seligkeit" (RP 17)." (KKK Nr. 1863)

    "Eine läßliche Sünde läßt sich durch die Gnade Gottes menschlich wieder gutmachen." (KKK Nr. 1863)

    "Die läßliche Sünde stellt eine sittliche Unordnung dar welche durch die göttliche Liebe die trotzdem in uns weiterbesteht wiedergutgemacht werden kann." (KKK Nr. 1875)

    "Todsünden" sind ganz anders zu bewerten.

    Quellen: "Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung" von Neuner-Roos (1983), 11. Auflage, S. 421; "Katechismus der katholischen Kirche" (2003), S. 395 ff, Nr. 1451, Nr. 1458, Nr. 1854ff (S. 487ff - IV. Todsünde und läßliche Sünde)

  2. Was ist eine Todsünde?

    Nach römisch-katholischem Verständnis geschieht eine Todsünde, wenn der Mensch bewußt und absichtlich ein wichtiges Gesetz Gottes übertritt (vgl. KKK Die Schwere der Sünde)

      "Damit eine Tat eine Todsünde ist, müssen gleichzeitig drei Bedingungen erfüllt sein: „Eine Todsünde ist jene Sünde, die eine schwerwiegende Materie zum Gegenstand hat und die dazu mit vollem Bewußtsein und bedachter Zustimmung begangen wird" (RP 17)." (KKK Nr. 1857)

      "Was eine schwerwiegende Materie ist, wird durch die zehn Gebote erläutert, entsprechend der Antwort Jesu an den reichen Jüngling: „Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen ... ehre deinen Vater und deine Mutter" (Mk 10,19). Sünden können mehr oder weniger schwer sein: ein Mord wiegt schwerer als ein Diebstahl. Auch die Eigenschaft der Personen, gegen die man sich verfehlt, ist zu berücksichtigen: eine Gewalttat gegen die Eltern wiegt schwerer als die gegen einen Fremden." (KKK Nr. 1858)

      "Eine Todsünde erfordert volle Erkenntnis und volle Zustimmung. Sie setzt das Wissen um die Sündhaftigkeit einer Handlung, ihren Gegensatz zum Gesetz Gottes, voraus. Die Todsünde schließt auch eine genügend überlegte Zustimmung ein, um persönliche Willensentscheidung zu sein. Selbstverschuldete Unwissenheit und Verhärtung des Herzens [Vgl. Mk 3,5-6; Lk 16,19-31] mindern die Freiwilligkeit der Sünde nicht, sondern steigern sie." (KKK Nr. 1858)

      "Wer sich absichtlich, das heißt mit Wissen und Willen, zu etwas entscheidet, das dem göttlichen Gesetz und dem letzten Ziel des Menschen schwer widerspricht, begeht eine Todsünde. Diese zerstört in uns die göttliche Tugend der Liebe, ohne die es keine ewige Seligkeit geben kann. Falls sie nicht bereut wird, zieht sie den ewigen Tod nach sich." ((KKK NR. 1874)

    Bevor eine Sünde eine Todsünde ist, müssen also drei Bedingungen erfüllt sein.

    1. Die Sünde muß schwer sein. Die böse Tat muß ein schweres Verbrechen gegen Gott oder gegen jemand anderes sein.
    2. Der Sünder muß sich der Sünde bewußt sein. Der Täter muß volle Erkenntnis darüber besitzen, daß sein Handeln zutiefst falsch ist.
    3. Die Sünde muß vorsätzlich sein. Der Sünder muß wissen, daß er der Versuchung widerstehen könnte und sich dann willentlich für das Böse entscheiden.

    Sollte die Sünde einer dieser Bedingungen nicht erfüllen, verdient sie damit nicht die ewige Strafe, ganz gleich, wie böse die Tat auch sein mag.

    Quellen: "Katechismus der katholischen Kirche" (2003), Nr. 1854ff


  3. Todsünden in der Kirchengeschichte

    Evagrius von Pontus, ein griechischer Theologe (* 346 - 399/400) stellte erstmals einen Katalog von acht Todsünden und bösen Leidenschaften zusammen:

    1. Stolz,
    2. Ruhmsucht,
    3. geistliche Faulheit,
    4. Zorn,
    5. Traurigkeit,
    6. Habgier,
    7. Völlerei,
    8. Unkeuschheit.

    Eine Reihung erfolgt nach der Ichbezogenheit. Stolz ist damit die schwerste Sünde.

    Eine Zusammenschau auf 7 Todsünden geht auf Papst Gregor I., den „Großen“ (590-604) zurück. Er faßte Ruhmsucht und Stolz, sowie Traurigkeit und Faulheit zusammen und fügte den Neid hinzu. Ergebnis einer neuen Reihung war ein jahrhundertelang gültiger Katalog der Todsünden:

    1. Stolz,
    2. Neid,
    3. Zorn,
    4. Traurigkeit,
    5. Habgier,
    6. Völlerei,
    7. Unkeuschheit.

    Im 7. Jh. wurde die Traurigkeit durch die Trägheit ersetzt.

    Gegenwärtig listet die katholische Kirche folgende sieben Tod- bzw. Hauptsünden auf (KKK Nr. 1866):

    1. Stolz,
    2. Habsucht,
    3. Neid,
    4. Zorn,
    5. Unkeuschheit,
    6. Unmäßigkeit,
    7. Trägheit oder Überdruß.

    An anderer Stelle werden als "schwere Sünden" Glaubensabfall, Mord, Ehebruch, schwere Verleumdung, Verweigerung von Hilfe in Lebensgefahr usw. aufgeführt.

    Man spricht auch von "Hauptsünden", die weitere Sünden, weitere Laster nach sich ziehen, ebenso von "ernsten" und "weniger ernsten Sünden". (KKK Nr. 1866)

    Die katechetische Tradition erinnert auch daran, daß es himmelschreiende Sünden gibt. Zum Himmel schreien das Blut Abels, die Sünde der Sodomiten, die laute Klage des in Ägypten unterdrückten Volkes, die Klage der Fremden, der Witwen und Waisen und der den Arbeitern vorenthaltene Lohn. (KKK Nr. 1867)

    Es gibt übrigens keine Übereinstimmung darüber, wo die Grenze zwischen Todsünden und läßlichen Sünden liegt. Was ein Priester noch als läßlich hingehen läßt, kann bei dem anderen schon als Todsünde gelten. Es gibt allerdings auch Todsünden, die genau festgelegt sind:

    1. willentliche Übertretungen eines der Zehn Gebote,
    2. praktisch alle sexuellen Vergehen (in Gedanken, Worten und Taten) und
    3. eine lange Liste weiterer Übertretungen, die sich aber im Laufe der Jahrhunderte immer wieder änderte.
      "Was eine schwerwiegende Materie ist, wird durch die zehn Gebote erläutert, entsprechend der Antwort Jesu an den reichen Jüngling: „Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen ... ehre deinen Vater und deine Mutter" (Mk 10,19). Sünden können mehr oder weniger schwer sein: ein Mord wiegt schwerer als ein Diebstahl. Auch die Eigenschaft der Personen, gegen die man sich verfehlt, ist zu berücksichtigen: eine Gewalttat gegen die Eltern wiegt schwerer als die gegen einen Fremden." (KKK Nr. 1858)

    So galt zum Beispiel bis zum II. Vatikanischen Konzil (1962 - 1965) als Todsünde, eine protestantische Kirche zu besuchen, eine protestantische Bibel zu besitzen oder zu lesen und am Freitag Fleisch zu essen.

    Diese Unsicherheit soll einen Katholiken dazu anhalten, im Beichtstuhl am besten alle Sünden zu bekennen. Da der Priester urteilen kann, ob der Beichtende eine Todsünde begangen hat oder nicht, darf sich der Pönitent (Büßende) sicher sein, durch das Bußsakrament für alle Sünden Vergebung zu erlangen.

      "Es ist Vorschrift der Kirche, daß jeder Gläubige nach Erreichen des Unterscheidungsalters die schweren Sünden, deren er sich bewußt ist, wenigstens einmal im Jahr beichtet. Wer sich bewußt ist, eine Todsünde begangen zu haben, darf selbst dann, wenn er tiefe Reue empfindet, die heilige Kommunion nicht empfangen, bevor er die sakramentale Absolution erhalten hat [Vgl. K. v. Trient: DS 1647; 1661], außer wenn ein schwerer Grund vorliegt zu kommunizieren, und es ihm nicht möglich ist zu beichten. Die Kinder müssen, bevor sie zum ersten Mal die heilige Kommunion empfangen, zur Beichte gehen." (KKK Nr. 1457)

      "Das Bekenntnis der alltäglichen Fehler, der läßlichen Sünden, ist genaugenommen nicht notwendig, wird aber von der Kirche nachdrücklich empfohlen [Vgl. K. v. Trient: DS 1680]. Das regelmäßige Bekenntnis unserer läßlichen Sünden ist für uns eine Hilfe, unser Gewissen zu bilden, gegen unsere bösen Neigungen anzukämpfen, uns von Christus heilen zu lassen und im geistigen Leben zu wachsen. Wenn wir in diesem Sakrament öfter das Geschenk der Barmherzigkeit Gottes empfangen, wird es uns drängen, selbst barmherzig zu sein wie er [Vgl. Lk 6,36.]." (KKK Nr. 1458)

    Im evangelischen Raum gibt es die Unterscheidung zwischen Todsünden und läßlichen Sünden nicht.


  4. Welche Folgen haben Todsünden?

    Todsünden - so die Lehre von Rom - ziehen den Verlust der göttlichen Gnade nach sich, "den Ausschluß vom Reich Christi sowie den ewigen Tod in der Hölle". Das ist nach römisch-katholischem Dogma nur durch Reue, Beichte und Genugtuung (sog. "Buße") abzuwenden, also durch das "Sakrament der Buße".

    Eine Todsünde beendet das göttliche Leben in einem getauften Katholiken. Deshalb nennt die Kirche diese Art von Sünde eben "Todsünde".

    So heißt es:

    "Die Todsünde ... zieht den Verlust des göttlichen Tugend der Liebe und der heiligmachenden Gnade, das heißt des Standes der Gnade, nach sich ... Falls sie nicht bereut wird, zieht sie den ewigen Tod in der Hölle nach sich." (KKK Nr. 1861)

    "Durch die Todsünde verdienen wir die ewige Strafe der Hölle. Durch die läßliche Sünde verdienen wir nur zeitliche Strafe, die wir hier auf Erden oder im Fegefeuer erdulden (abbüßen) müssen." (H.J. Hegger)

    Quellen: "Katechismus der katholischen Kirche" (1993), S.487ff; S. 393ff. "Holländischer Katechismus" (1970), S.502ff. "Der Glaube der Kirche" v. Neuner-Roos (1983), Nr. 652


  5. Todsünden und Vergebung

    Auch eine Todsünde kann vergeben werden, allerdings nur durch einen Priester. Während man eine läßlich Sünde vor einem Vertreter der Kirche verschweigen darf, ist die Beichte vor einem Priester zur Vergebung einer Todsünde unabdingbar. Wichtig bei der Beichte ist dabei eine minutiöse Beschreibung der Sünde, damit der geistliche Richter ein rechtes Urteil über das Sündenmaß fällen und das sich daraus ergebende Strafmaß aussprechen kann.

    Nur das Bußsakrament mit Absolution befreit von Todsünden.

    "Daraus ergibt sich, daß von den Büßenden alle Todsünden in der Beichte genannt werden müssen ..." (KKK Nr. 1856)

    "Aus der schon erklärten Einsetzung des Bußsakramentes entnahm die gesamte Kirche immer, daß vom Herrn auch das vollständige Bekenntnis der Sünden eingesetzt wurde. Dieses Bekenntnis ist für alle, die nach der Taufe fallen, nach göttlichem Recht notwendig, weil unser Herr Jesus Christus vor seiner Himmelfahrt die Priester als seine eigenen Stellvertreter zurückließ, als Vorsteher und Richter, vor die alle Todsünden gebracht werden müssen, in die die Christgläubigen fallen. Sie sollen kraft der Schlüsselgewalt das Urteil der Vergebung oder des Behaltens der Sünden fällen. Denn ohne Kenntnis des Tatbestands könnten die Richter dieses Urteil nicht fällen noch bei Auferlegung der Strafe das rechte Maß wahren, wenn man seine Sünden nur allgemein statt einzeln und im besondern darlegt. Daraus ergibt sich, daß von den Büßenden alle Todsünden in der Beichte genannt werden müssen, deren man sich nach sorgfältiger Selbsterforschung bewußt ist, mögen sie noch so im Verborgenen geschehen sein oder sich nur gegen die letzten zwei der zehn Gebote gerichtet haben, verletzen diese doch oft die Seele noch schwerer und sind noch gefährlicher als die Sün-den, die ganz offen geschehen. Die 1äß1ichen Sünden, die uns von der Gnade Gottes nicht ausschließen und in die wir häufig fallen, kann man zwar richtig, mit Nutzen, und ohne jede anmaßende Überheblichkeit beichten, wie es der Brauch gottesfürchtiger Menschen zeigt, man kann sie aber auch ohne Schuld verschweigen und mit vielen andern Heilmitteln sühnen." [...] (Neuner-Roos, Nr. 652)

    "Wer sagt, zur Vergebung der Sünden sei es nicht nach göttlichem Recht notwendig, im Bußsakrament alle Todsünden einzeln zu bekennen, deren man sich nach schuldiger und sorgfältiger Erwägung erinnert, auch die verborgenen und die gegen die letzten zwei der zehn Gebote, ebenso die Umstände, die die Art der Sünde ändern; sondern ein solches Bekenntnis sei bloß nützlich zur Bildung und Beruhigung des Büßenden und es sei früher nur zum Zweck der Auferlegung der kirchlichen Buße in Gebrauch gewesen; oder wer sagt, wenn sich jemand bemühe, alle Sünden zu bekennen, dann wolle er nichts mehr der göttlichen Barmherzigkeit zum Verzeihen überlassen; oder endlich, es sei nicht erlaubt, die läßlichen Sünden zu beichten, der sei ausgeschlossen. (Neuner-Roos, Nr. 666 [unfehlbar])


    Quellen: "Katechismus der katholischen Kirche" (1993), S.487ff; S. 393ff. "Holländischer Katechismus" (1970), S.502ff. "Der Glaube der Kirche" v. Neuner-Roos (1983), Nr. 652


  6. Wie ist die Lehre von den Todsünden zu bewerten?

    * Wer vermag die Grenze zwischen Tod- und läßlichen Sünden genau auszumachen? Obwohl es doch um Leben und Tod, um die Ewigkeit geht?

    * Wer nur "auf diese Unterscheidung starrt", ist leicht auf die isolierte Tat der Sünde fixiert. Dabei wird die ganze innere Lebenshaltung und die Gesinnung, die ihr zugrunde liegen, übersehen. (Es gibt katholische Theologen, die beide Bedenken teilen.)

    * Die Bibel kennt die katholische Unterscheidung zwischen Tod- und läßlichen Sünden nicht! Nach der Bibel sind grundsätzlich alle Sünden "Todsünden" (s.u.). Allerdings weiß die Bibel um ein Verharren in schweren Sünden, das dann vom Reich Gottes ausschließt (s.u.).

    * Die Bibel nennt zwar grobe und augenfällige Sünden, die vom Reich Gottes ausschließen, doch daraus die Notwendigkeit einer peinlichen Prüfung der Sünde durch den katholischen Priester abzuleiten, ist biblisch unbegründet. Die Bibel fordert (!) von keinem Beichtenden, sich einer Prüfung zu unterziehen, um feststellen zu lassen ob er "die ewige Hölle oder nur etwa das zeitliche Fegefeuer verdient hat" (H.J.Hegger, "Die katholische Kirche", 1986).

    * Das Neue Testament zeigt ein tieferes, realistisches Verständnis von Sünde. Der Mensch ist von Natur aus ein Sünder, darum sündigt er, nicht umgekehrt! Und die Schrift macht deutlich, daß Gott keine Sünde toleriert. Sie trennt unweigerlich von ihm: "Verflucht ist jeder, der nicht bleibt in allem, was ... geschrieben ist, um es zu tun" (Gal. 3,10).

    "Alle haben gesündigt und erlangen nicht die Herrlichkeit Gottes" (Röm. 3,23).

    So gilt für alle: "Der Lohn der Sünde ist der Tod..." (Röm. 6,23).

    * "... die Gnadengabe Gottes aber ewiges Leben", lautet der 2. Teil dieser Schriftstelle.

    Die gute Botschaft von der Vergebung, der Rettung und dem ewigen Leben als Geschenk Gottes läßt sie wie folgt zusammenfassen:

    • a.) Wer immer seine Sünde im Gebet vor Jesus Christus bekennt, empfängt sofort die Vergebung durch den Glauben an den Sohn Gottes, der für uns am Kreuz gestorben ist (1. Johannes 1,9). Eine obligatorische Beichte mit Absolution vor einem Priester und ein "Bußsakrament" sind dem Neuen Testament fremd.

    • b.) Wer sich vor Gott als Sünder erkennt und Jesus Christus im Glauben anruft, wird errettet werden: Röm. 10,9-13. (Die römisch-katholische Lehre, daß durch das "Sakrament der Taufe" die Reinigung von Sünden, die "Wiedergeburt und Empfang der heiligmachenden Gnade" geschehen, findet im Neuen Testament keine Begründung.)

    • c.) Wer dem Sohn Gottes, Jesus Christus, - im Sinne des Evangeliums - vertraut, ihm von Herzen glaubt und sein Leben unter seine Herrschaft stellt, der empfängt schon gegenwärtig das ewige Leben: Joh. 3,36; 5,24. Jesus Christus ist der eine Mittler, der glaubende Menschen mit Gott versöhnt (1.Tim. 2,5). Menschliche Mittler, wie hoch sie als kirchlich geweihte Amtsträger geachtet sein mögen, sowie "durch sich selbst wirkende Sakramente", die die göttliche Gnade vermitteln, kennt das Neue Testament nicht.

    • d.) Wir dürfen also immer, sobald wir uns einer Sünde bewußt geworden sind, den Vater im Himmel um Vergebung bitten; wir müssen also nicht erst auf die Vergebung durch einen Priester warten. Da uns aber nicht immer alle Sünden bewußt sind, dürfen wir wissen, daß der Glaube an den Sohn Gottes uns von aller Ungerechtigkeit reinigt. Deshalb tun wir gut, uns beständig durch das Gebet unter die Kraft des Blutes von Jesus Christus zu stellen, um aus der göttlichen Vergebung zu leben.
      Die Antwort auf die empfangene Vergebung ist ein Leben in der Heiligung, d.h. im Gehorsam gegenüber dem geoffenbarten Willen Gottes. Deshalb sind Christen aufgerufen, sofort von der erkannten Sünde zu lassen; das gilt grundsätzlich von allen Sünden, vor allem aber für die groben und offensichtlichen (vgl. 1Kor 6,9ff).


  7. Theologisch umstrittene Bibeltexte

    Es gibt einige theologisch umstrittene Bibelstellen, die unser Thema indirekt berühren. Dazu einige Erklärungen:

    * Matth. 12,24-32 (Mark. 3,22-30):

    Hier ist nicht von Sünde, sondern von "Lästerung des Geistes" die Rede. Diese wird nicht vergeben. Der Heilige Geist will im Gewissen überführen, Glauben und Rettung ermöglichen. Wer ihm jedoch vorsätzlich und grundsätzlich widersteht und ihn verächtlich lästert, verspielt jede Vergebung.

    Es geht nicht um einzelne Äußerungen oder Taten, sondern um eine trotzige Haltung wider besseres Wissen, vor der Jesus warnt.

    * Hebr. 10,26-29 (6,3-6):

    Mutwillig, bewußt und auf Dauer sündigen, geradezu "den Sohn Gottes mit Füßen treten" und den "Geist der Gnade schmähen" (nachdem man ihn "geschmeckt hat"!) – da gibt es nur noch "ein furchtbares Erwarten des Gerichts". Verharren in "Sünde mit erhobener Hand" ist etwas anderes als "von einem Fehler übereilt werden" (W. de Boor).

    * 1. Kor. 5,9-11 (vgl. Gal. 5,19-21):

    In diesem Sinne des "Sündigens mit erhobener Hand" ist auch diese Stelle aus dem 1. Korintherbrief zu verstehen.

    Hier wird jedoch keine Unterscheidung oder Einteilung in läßliche Sünden und Todsünden angedeutet. Vielmehr geht es um eine ernste seelsorgerliche Mahnung an wiedergeborene Christen. Offenbar standen in Korinth einige Christen in der Gefahr, in bestimmten Lebensbereichen wieder in alte Laster und schwer sündhafte Verhaltensmuster zurückzufallen und in ihnen zu verharren. Deshalb redet der Apostel Klartext:

    • 1. Er nennt Sünden ihrer heidnischen Vergangenheit als Ausdruck ihrer früheren Gottlosigkeit und Ungerechtigkeit.

    • 2. Er erinnert sie an ihre Rechtfertigung aus Gnade durch den Glauben sowie an ihre Reinigung und Heiligung durch den "Herrn Jesus und durch den Geist unseres Gottes" (Vers 11).

    • 3. Er appelliert an ihre Erkenntnis: Wißt ihr nicht, daß solch sündhaftes Verhalten und ein Verharren darin vom Reich Gottes ausschließt? Er warnt vor einer Selbsttäuschung: "Irrt euch nicht!"

    • 4. Dahinter steht die Anfrage: Wie könnt ihr als Geheiligte "in gefährlicher Unbekümmertheit" wieder in vorchristliche Ungerechtigkeit und in schwere Sünden abgleiten? Jede Sünde ist Rebellion gegen Gott.

    • 5. Bedenkt, in einer unvergleichlichen Rettungsaktion hat Gott euch von dem Sündendreck reingewaschen, geheiligt und gerecht gemacht. Und das allein durch das unbeschreibliche Opfer seines Sohnes am Kreuz. Deshalb kann bei radikaler Umkehr und neuer Glaubenshingabe an Jesus Christus die Schuld vergeben und die Macht der Sünde überwunden werden. Unterschiedslos heißt es in Gottes Wort. "Die Seele, die sündigt, sie soll sterben" (Hesekiel 18,20). "Der Sünde Lohn ist der Tod" (Römer 6, 23). Wir "sind allesamt Sünder" (Römer 3,23). - "Wer seine Sünde ... aber bekennt und läßt, der wird Barmherzigkeit erlangen" (vgl. 1.Joh. 1,9).

    • 6. Wer als Christ in der Sünde der Unzucht, des Götzendienstes, des Ehebruchs, der Homosexualität, des Diebstahls, der Habsucht, der Alkoholabhängigkeit, der Lästerung oder des Raubes verharrt, der wird das Reich Gottes nicht erben. Wer also beständig in diesem Fehlverhalten lebt, der hat nicht begriffen, wozu er als Christ berufen ist, nämlich die Sünde zu hassen und zu lassen. Wer absichtlich in den oben genannten Sünden verharrt, der steht in der großen Gefahr, das Ziel nicht zu erreichen. Wer jedoch seine Sünde einsieht, sie ernsthaft vor Jesus Christus bekennt und sie läßt, der wird dafür die Vergebung von Gott erlangen. Das Bekenntnis vor einem seelsorgerlichen Menschen mag dafür eine große Hilfe sein, zwingend vorgeschrieben ist sie jedoch nicht.

    * 1.Joh. 5,16-18:

    Hier rät Johannes von Fürbitte ab, wenn bei einem Bruder "Sünde zum Tod" vorliegt. Welche Art Sünde gemeint ist, bleibt aber offen! Sind damit die beiden von uns zuvor genannten Bereiche gefährlicher Sünden angesprochen? Oder meint Johannes Menschen, die dem gnostisch-antichristlichen Geist (4,1-3) verfallen waren? Diese Zurückhaltung des Apostels muß auch uns zur Vorsicht im Urteil mahnen.

    Schnackenburg kommentiert deshalb treffend: "So können wir nicht mehr sicher feststellen, woran Johannes bei "Sünde zum Tod" konkret denkt. Alles Herumraten ... ist zwecklos." (Herder-Kommentar, Die Johannesbriefe, 1984, S. 287)

    Im Gebet vor Gott, dem Vater, wird klar werden können, wo die "freudige Zuversicht" (V.14) der Fürbitte etwa für Abgefallene ihre Grenze findet.

    Zusammenfassend soll deutlich werden, daß vor dem heiligen Gott keine Sünde leicht zu nehmen ist. Andererseits gilt grundsätzlich die Einladung des Evangeliums, Gott in seiner Gnade "beim Wort zu nehmen":

    "Das Blut Jesu, des Sohnes Gottes, reinigt uns von jeder Sünde" (1.Joh. 1,7)

    "Wenn wir unsere Sünden bekennen, ist er treu und gerecht, daß er uns die Sünden vergibt und uns reinigt von allrer Ungerechtigkeit." (1. Joh 1,9)

    Wenn wir Gott unsere Sünden bekennen, dann vergibt er uns alle Verfehlungen. Allein aus Gnade und allein durch den Glauben an Jesus Christus, den Sohn Gottes, der stellvertretend für unsere Sünden am Kreuz von Golgatha gestorben ist, empfangen wir die Vergebung aller unserer Sünden.

    Für die Sündenvergebung sind wir deshalb weder auf ein "Bußsakrament", noch auf einen Priester oder auf die "Kirche als Institution" angewiesen. Jeder Mensch, der aufrichtig seine Sünden vor Gott bekennt, darf um die Vergebung seiner Schuld wissen. So lehrt es das Evangelium von Jesus Christus und daran halten die Kirchen der Reformation fest.


  8. Nachwort (nach K. Green)

    Das unbiblische römisch-katholische Sündenverständnis führt zwangsläufig zu einem falschem Verständnis der biblischen Vergebung.

    Die römisch-katholische Kirche fordert auf der einen Seite die Umkehr des Sünders (innere Buße]) aber gleichzeitig auch Bußwerke, bevor sie die Sündenvergebung gewähren kann (vgl. KKK Kapitel 6 "Das Sakrament der Buße und Versöhnung").

    "Die innere Buße ist radikale Neuausrichtung des ganzen Lebens, Rückkehr, Umkehr zu Gott aus ganzem Herzen, Verzicht auf Sünde, Abwendung vom Bösen, verbunden mit einer Abneigung gegen die bösen Taten, die wir begangen haben. Gleichzeitig bringt sie das Verlangen und den Entschluß mit sich, das Leben zu ändern, sowie die Hoffnung auf das göttliche Erbarmen und das Vertrauen auf seine Gnadenhilfe. Diese Umkehr des Herzens ist von heilsamem Schmerz und heilender Traurigkeit begleitet, die die Kirchenväter "animi cruciatus" (Seelenschmerz), "compunctio cordis" (Herzensreue) nannten." (KKK Nr. 1431)

    "Die innere Buße des Christen kann in sehr verschiedener Weise Ausdruck finden. Die Schrift und die Väter sprechen hauptsächlich von drei Formen: Fasten, Beten und Almosengeben als Äußerung der Buße gegenüber sich selbst, gegenüber Gott und gegenüber den Mitmenschen. Neben der durchgreifenden Läuterung, die durch die Taufe oder das Martyrium bewirkt wird, nennen sie als Mittel, um die Vergebung der Sünden zu erlangen, die Bemühungen, sich mit seinem Nächsten zu versöhnen, die Tränen der Buße, die Sorge um das Heil des Nächsten (Jak 5,20), die Fürbitte der Heiligen und die tätige Nächstenliebe - denn "die Liebe deckt viele Sünden zu" (1Petr 4,8). (KKK Nr. 1434)

    "Die Lesung der Heiligen Schrift, das Beten des Vaterunsers und des Stundengebets, jeder aufrichtige Akt der Gottesverehrung und der Frömmigkeit belebt in uns den Geist der Umkehr und der Buße und trägt zur Vergebung unserer Sünden bei." (KKK Nr. 1437)

    Auf der einen Seite hat Rom klar erkannt, daß es auf eine "innere Buße" ankommt. D.h. Gott erwartet ein Leben, das sich von der Sünde abkehrt und dafür am Willen Gottes ausgerichtet ist. "Der Gottlose verlasse seinen Weg und der Übeltäter seine Pläne. Er kehre um zum HERRN, daß Er sich seiner erbarme, und zu unserem Gott, denn Er vergibt viel" (Jesaja 55,7). Wer als Christ meint, weiter sündigen zu können, weil ihm ja durch Jesus alle Sünden vergeben werden, hat nicht begriffen, um was es geht. Christ ist, wer eine klare geistliche Kehrtwende vollzogen hat (Wiedergeburt), und von einem Leben in der Sünde abläßt und entschieden gegen die Sünde in seinem Leben angeht.

    Wenn dann aber gleichzeitig Bußwerke (=Bemühung) gefordert werden, "als Mittel, um die Vergebung der Sünden zu erlangen," (s.o) so wird die Sündenvergebung auch an das eigenen Bemühen geknüpft. Gott fordert weder Bußwerke noch Genugtuung für die Sünden, sondern nur eine grundsätzliche Lebenseinstellung, die unter dem Vorzeichen der Bekehrung steht. Der Glaube an den stellvertretenden Tod von Jesus schenkt die Vergebung der Sünden, nicht die eigenen Bemühungen der Bußwerke.

    Die römisch-katholische Kirche geht z.T. zu leichtfertig mit der Sünde um. Rom warnt zwar auf der einen Seite ernstlich vor den schweren Sünden, den "Todsünden" (Die Sünde ist vor allem Beleidigung Gottes und Bruch der Gemeinschaft mit ihm [KKK Nr. 1440], und verlangt das Sündenbekenntnis vor einem Priester und gewährt die Vergebung nur durch die priesterliche Absolution, auf der anderen nimmt sie durch die Lehre von den "lässlichen" Sünden, nicht alle Sünden ernst.

    Der reuige Sünder erhält Vergebung zu verhältnismäßig einfachen Bedingungen. Er muß gewisse Auflagen erfüllen (Genugtuung), die normalerweise nicht besonders schwer sind. Meistens muß er nur eine bestimmte Anzahl "Ave Maria" beten. Die Folge davon ist, daß er keine Bedenken hat, auf bösem Weg fortzufahren.

    "Die Buße, die der Beichtvater auferlegt, soll der persönlichen Situation des Pönitenten Rechnung tragen und seinem geistlichen Wohl dienen, Sie soll soweit wie möglich der Schwere und der Natur der begangenen Sünden entsprechen. Buße kann bestehen im Gebet, in einer Gabe, in Werken der Barmherzigkeit, im Dienst am Nächsten, im freiwillingen Verzicht, im Opferbringen und vor allem in der geduldigen Annahme des Kreuzes, das wir zu tragen haben. Solche Bußwerke sind behilflich, uns Christus anzugleichen, der allein für unsere Sünden ein für allemal Sühne geleistet hat. Sie lassen uns zu Miterben des auferstandenen Christus werden, "wenn wir mit ihm leiden" (Römer 8,17). (KKK Nr. 1460)

    "Diese Genugtuung, die wir für unsere Sünden ableisten, ist aber auch nicht so die unserige, daß sie nicht durch Christus Jesus wäre; denn wir, die wir aus uns allen nichts vermögen, vermögen mit der Mitwirkung dessn, der uns stärkt, alles (vgl. Philipper 4,13) - (KKK Nr. 1460)

    Bußwerke und Genugtuung gehen an dem Wesen der biblische Bekehrung, von der das Neue Testament spricht, völlig vorbei. Bußwerke sind ein äußerlicher Akt, Bekehrung beginnt im Herzen. Bußwerke werden von einem Menschen auferlegt, die Bekehrung ist ein Werk des Heiligen Geistes. Gott will nicht, daß der Sünder sich selbst für seine Sünden bestraft, sondern daß in seinem Herzen eine Veränderung geschieht, daß er sich wirklich von der Sünde abkehrt, um ein neues Leben im Gehorsam gegenüber Gott und Seinen Geboten zu führen. Das katholische Sakrament der Buße ist menschliches Beiwerk, das zwar auf der biblisch geforderten "innere Buße" aufbaut, aber dann auch das menschliche Bemühen um Sündenvergebung mit einschließt.

    Die ömisch-katholische Kirche hält die biblische Wahrheit hoch, daß Christus für unsere Sünden starb. Aber sie weist einen unblischen Weg, wie das Werk von Jesus Christus, uns Menschen zugute kommt.

    "Die Buße, die der Beichtvater auferlegt, soll der persönlichen Situation des Pönitenten Rechnung tragen und seinem geistlichen Wohl dienen, Sie soll soweit wie möglich der Schwere und der Natur der begangenen Sünden entsprechen. Buße kann bestehen im Gebet, in einer Gabe, in Werken der Barmherzigkeit, im Dienst am Nächsten, im freiwillingen Verzicht, im Opferbringen und vor allem in der geduldigen Annahme des Kreuzes, das wir zu tragen haben. Solche Bußwerke sind behilflich, uns Christus anzugleichen, der allein für unsere Sünden ein für allemal Sühne geleistet hat. Sie lassen uns zu Miterben des auferstandenen Christus werden, "wenn wir mit ihm leiden" (Römer 8,17).

    "Diese Genugtuung, die wir für unsere Sünden ableisten, ist aber auch nicht so die unserige, daß sie nicht durch Christus Jesus wäre; denn wir, die wir aus uns allen nichts vermögen, vermögen mit der Mitwirkung dessn, der uns stärkt, alles (vgl. Philipper 4,13)

    Die Bibel lehrt keine Genugtuung und keine Bußwerke. Das Neue Testament lehrt, daß wir allein durch den Glauben (Vertrauen) an Jesus Christus und an seinen stellvertretenden Tod am Kreuz gerettet werden. Wer in vollem Vertrauen und Glauben zu Gott kommt, von seinen Sünden ablassen will und sein Leben in die Nachfolge von Jesus Christus stellt, der darf um die Vergebung der Sünden wissen.

    Der Apostel Paulus schreibt im Römerbrief, seinem theologischen Meisterstück, über die Rechtfertigung durch den Glauben: "Um wie vielmehr werden wir, da wir jetzt durch sein Blut gerechtfertigt worden sind, durch ihn vor dem Zorn gerettet werden" (Römer 5,9). "Abraham glaubte Gott, und es wurde ihm zur Gerechtigkeit angerechnet. Wer aber Werke tut, dem wird der Lohn nicht aus Gnade angerechnet, sondern nach Schuldigkeit ausgezahlt. Wer aber keine Werke tut, sondern an den glaubt, der den Gottlosen gerecht macht, dem wird sein Glaube zur Gerechtigkeit angerechnet" (Römer 4,3-5).

    Als Folge der römisch-katholischen Bußlehre (sowie der Lehre über das Fegefeuer und den Ablaß) kann ein kirchentreuer Katholik trotz Taufe, Firmung und Bußsakrament niemals die Gewißheit der Errettung und das Gefühl geistlicher Geborgenheit haben, die für den erlösten Gläubigen ein so großes Geschenk sind.

    "Denn wie kein Christ an Gottes Barmherzigkeit, an Christi Verdienst, an der Kraft und Wirksamkeit der Sakramente zweifeln darf, so kann er doch im Blick auf sich, seine Schwäche und mangelnde Bereitung um seine Begnadung bangen und fürchten; kann doch keiner mit der Sicherheit des Glaubens, dem kein Irrtum unterlaufen kann, wissen, daß er Gottes Gnade erlangte." (Konzil von Trient, 6. Sitzung (1547), Lehrentscheid über die Rechtfertigung, Kanon 9 (Nr. 804 [DS 1533f]).

    Ein wahrhaft Gläubiger hat aber Heilsgewißheit und darf wissen, daß er nach seinem Tod in der Gegenwart Christi ist, weil er Gottes Gnade erfahren hat (Philipper 1,23)! Der unverfälschte Glaube ist für jeden wahren Christen eine Wohltat, nicht nur im Leben, sondern auch im Sterben!

    Das eigentliche Problem der römischen Lehre liegt aber noch an einer ganz anderen Stelle. Es geht nämlich um die Grundsatzfrage: "Wie wird man Christ?".

    Rom vertritt die Überzeugung, daß die christlichen Taufe den Beginn eines Christenlebens markiert. Rom lehrt, daß das Sakrament der Taufe das neue geistliche Leben schenkt. Doch das biblische nicht haltbar. Das Neue Testament bietet keine Grundlage für eine Taufwiedergeburtslehre. Christ wird man nicht durch die Taufe, sondern allein durch den Glauben an Jesus und die innere Umkehr. (Epheser 1,13-14: "In ihm auch ihr, nachdem ihr das Wort der Wahrheit, das Evangelium eures Heils, gehört habt und gläubig geworden seid, versiegelt worden mit dem Heiligen Geist der Verheißung. Der ist das Unterpfand unseres Erbes auf die Erlösung Eigentums zum Preise seiner Herrlichkeit. Epheser 2,8-9: "Denn aus Gnade seid ihr errettet durch Glauben, und das nicht aus euch, Gottes Gabe ist es; nicht aus Werken, damit niemand sich rühme." Rev. Elberfelder Übersetzung)

    Christ wird man, indem man sich bewußt für ein Leben mit Gott entscheidet. Wer seinem ganzen Leben eine neue Ausrichtung gibt, aus tiefstem Herzen zu Gott zurückkehrt und diesen Schritt mit dem Verzicht auf Sünde, Abwendung vom Bösen und den bösen Taten verbindet, der hat begriffen, um was es beim Christsein geht. Das Leben als Christ beginnt mit der inneren Buße und findet seine Fortsetzung im Gehorsam gegenüber Jesus Christus und im Dienst für ihn und dem Nächsten. Der so Gläubiggewordene läßt sich dann taufen. Das Neue Testament bezeugt klar die Taufe der Glaubenden.

[ 1 ] Der Autor, Manfred Klatt, war im Reisedienst der Brüdergemeinden und Redakteur ihrer Monatszeitschrift. Heute ist heute im Ruhestand und wohnt mit seiner Frau in Mecklenburg-Vorpommern.

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Ins Netz gesetzt am 10.10.2002; letzte Änderung: 28.10.2009
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