Das Ältestenamt in der Sicht des 1. Timotheusbriefes

 

von Dr. Ulrich Betz[1]

 

1. Einleitung zum Thema

a. Die Lage in den Gemeinden

 

Das Bild, das wir im Neuen Testament von der Art und Weise der Leitung in den christlichen Gemein­den bekommen, ist in vielem lückenhaft und unscharf. Das liegt zum einen daran, daß die Angaben dazu in den neutestamentlichen Schriften jeweils nur bruchstückhaft oder andeutend sind. Es ist zwar zu merken, daß es Ämter, daß es bestimmte Leitungsaufgaben in der Gemeinde gibt und diese auch wahrgenommen werden. Aber sie werden nicht im einzelnen beschrieben, vermutlich deshalb, weil sie in ihrer Wichtigkeit nicht zu hoch eingeschätzt werden oder nicht proble­matisch sind.

 

Zum anderen ist zu erkennen, daß die Ordnungen der Gemeinden und damit auch die Ämter in ihnen ei­nem gewissen geschichtlichen Wandel unterworfen sind. Das zeigt etwa die Entwicklung der Jerusalemer Urgemeinde.

 

Zuerst wird sie durch den durch die Nachwahl des Matthias wieder auf zwölf Apostel ergänzten Kreis von Jüngern der ersten Stunde geleitet.

 

Nach einer gewissen Zeit hören wir aber, daß nun die drei "Säulen", nämlich Petrus, Johannes und Ja­kobus, der Gemeinde vorstehen.

 

Wieder einige Jahre später haben wir die Führung durch den einen Mann: Jakobus.

 

Dieser Wandel in der Gemeindeleitung vollzog sich binnen einer Generation auf Grund der sich wandeln­den Verhältnisse, unter denen die Gemeinde in Jeru­salem lebte.

 

Weiterhin spielt dann auch der, geographische Raum eine Rolle.

 

Die Gemeinden, die aus dem palästinensischen Raum zu verstehen sind, also etwa die in Jerusalem, Judäa und Samarien, entwickeln ihre Leitungsformen in Anlehnung an die Synagoge in Gestalt eines Pres­byteriums, eines Kreises von Ältesten also.

 

Anders liegen die Dinge in den Missionsgemeinden rund um das Mittelmeer, die sich weitestgehend aus Heidenchristen zusammensetzen ‑ wie es etwa die Paulusbriefe zeigen. Hier begegnet uns das Bild cha­rismatischer und unverfestigter Gemeindeleitung. Da ist die Rede von geistbegabten Aposteln, von Pro­pheten, Lehrern und Evangelisten, von Hirten und Vorstehern. Da ist ganz allgemein von Begnadungen zu hören, die für das Gemeindeleben von großer Wich­tigkeit sind, also von Wunderkräften, Heilungsgaben, von Fürsorge, Verwaltung und vielem anderen mehr. Dies alles ist zusammengefaßt unter dem Begriff der "Diakonia", des Dienstes.

 

Ein letzter Gesichtspunkt ist im Blick auf die Führungs‑ und Leitungsfragen der Gemeinden unüber­sehbar: Es ist der Generationenwechsel.

 

Die erste, erweckliche Generation stirbt mit der Zeit aus. Das Geistbewegte in den ersten Gemeinden, das keinerlei fester Ordnung bedurfte, weil es sich von selbst zusammenfügte, ließ sich ja nicht auf Dauer vererben und so erhalten.

 

Das Nichteintreten der Wiederkunft Christi in der ersten Generation der Christen zwang die Gemeinden der folgenden Generation dazu, eine Ortsbestimmung nach innen und nach außen vorzunehmen: nach außen in der Situation der Verfolgung ‑ nach innen im Gegen­über zu einbrechenden Irrlehren.

 

Es ist keine Frage, daß gerade von hierher die Le­bensvollzüge der Gemeinden in Bewegung gerieten und auch ihre Ämter nach den Notwendigkeiten um­geformt wurden.

 

Wenn wir dies alles zusammenfassen, ergibt sich Folgendes: Mit dem Zuendegehen der apostolischen Zeit ändert sich die Lage der Gemeinden. Der wach­sende Abstand vom Ursprung, die beginnende Verwir­rung durch die Irrlehren, die zunehmende Größe und auch der teilweise erlahmende Eifer in den Gemein­den führten mit der Zeit überall zu einer führenden, verantwortlichen Schicht bis schließlich hin zur Einsetzung förmlich berufener "Beamter".

 

Ordnung und Verlauf des Gemeindelebens sind nicht mehr wie in der Anfangszeit der charismatischen Hochstimmung anvertraut. Denn diese nimmt stark ab oder entartet schwärmerisch oder gar irrlehrenhaft.

 

Darum bedarf es nun der geistlichen Regeln, der Anweisungen und Verpflichtungen, damit der Weg der Gemeinden klar bleibt, damit sie nicht auseinander­fallen. Und dazu bedarf es wiederum der Menschen mit geistlicher Autorität im Rahmen einer festen Ordnung.

 

Es ist darum auch nicht so erstaunlich, wie man­che Leute das finden, daß ein Mann wie der Apostel Paulus, der ja Vertreter des charismatischen Prin­zips in der Gemeindeleitung ist, gegen Ende seiner Wirksamkeit Briefe wie die Pastoralbriefe schreibt, Briefe also, die die ersten Rechtsbildungen des Ur­christentums enthalten und verbindlich machen. Denn das Wohl und die Zukunft der Gemeinden erforderten dies.

 

Im 1. Timotheusbrief, der ja Ausgangspunkt unse­rer Überlegungen ist, gehören zu diesen Rechtssetzun­gen neben Bestimmungen für den Gottesdienst (2,1‑15) besonders die Beschreibung der Voraussetzun­gen und für das Bischofs‑ und Diakonenamt erforder­lichen Fähigkeiten (3,1‑13) ferner dann noch die Anweisungen für den Umgang der Gemeinden mit ihren Gemeindewitwen und ihren Ältesten (4,9ff)

 

b. Das Verhältnis von "Episkopos" (Gemeindeleiter) und "Presbyteros" (Ältester)

 

Es fällt auf, daß, von den Pastoralbriefen einmal abgesehen, in den Paulusbriefen dort, wo über die Gemeindeordnung und über die Gemeindeleitung ge­sprochen wird, von Ältesten nicht die Rede ist. Es ist aber deutlich zu erkennen, daß die Gemeindelei­tung durch Älteste, die ja, wie wir sahen, im palästinensischen Raum ihren Ursprung hatte, ihren Weg in die griechisch‑sprechende, in die hellenistische Christenheit hineingenommen hat. Diese Ordnung bür­gerte sich also in einem Bereich ein, in dem das Lei­tungsamt ursprünglich durch Vorsteher oder Episkopen und ihnen zugeordnete Diakone (Philipper 1,1) wahr­genommen wurde. Denn wenn man die im 1. Timotheus­ und im Titusbrief beschriebenen erforderlichen Eigen­schaften der Bischöfe und Diakone mit denen der Älte­sten, der Presbyter also, vergleicht, ergibt sich eine weitgehende Deckungsgleichheit des Pflichtenkreises. Unter verschiedener Benennung mußte also das Glei­che getan werden.

 

So nimmt es nicht wunder, daß es allmählich zu einer gegenseitigen Durchdringung und Verschmel­zung beider Ordnungstypen gekommen ist.

 

Ein gutes Beispiel dafür bietet die in Apostelge­schichte 20 beschriebene letzte Begegnung des Apo­stels Paulus mit den "Presbytern' der Gemeinde von Ephesus In Milet. In seiner Abschiedsrede nennt er sie dann nicht "Älteste", sondern "Episkope" und "Hirten" (Vers 28). Die Bezeichnungen für die Lei­tungsämter sind also offensichtlich austauschbar.

 

So wie es die Apostelgeschichte zeigt, stehen die Dinge auch im 1. Timotheusbrief. Allerdings ist dabei eine bedeutsame Ausnahme zu beachten: Zwar sind alle Episkopen, alle Gemeindeleiter also, Glieder des Ältestenkreises einer Gemeinde, aber nicht alle Ältesten sind Episkopen, sind Gemeindeleiter. Und: Die Diakone, die Gemeindehelfer also, gehören nicht mehr zum Ältestenkreis. Sie haben offensichtlich an­dere Aufgaben und sind in der eigentlichen Gemein­deleitung nicht mehr vertreten.

 

Eines bleibt noch nachzutragen: Im 1. Timotheus­brief ist von den Episkopen immer nur in der Ein­zahl geredet. Damit stellt sich die Frage, ob es nun nur noch einen, alleinigen Gemeindeleiter geben soll, ob also hier ansatzweise das vorgezeichnet sei, was sich später, im Frühkatholizismus, als das "monarchische Bischofsamt" herausbilden wird.

 

Man wird diese Frage verneinen müssen ‑ insbesondere aus dem Zusammenhang von Kapitel 3 mit Kapitel 5, aus dem deutlich wird, daß es einen Ältesten­kreis mit verschiedenen Episkopen gibt.

 

Wenn in Kapitel 3 in der Einzahl geredet wird, so deshalb, weil hier vom Leitungsamt grundsätzlich, d. h. typisch geredet wird. Wir haben hier einen Äl­testenspiegel. In einem solchen Fall sagt man nicht, ob es einen oder mehrere Älteste geben soll, son­dern eben: "Für den, der Ältester werden möchte, gilt dieses und jenes."

 

Es wird in diesem Zusammenhang auch zu beden­ken sein, daß damals wie heute die Anzahl der Ge­meindeleiter auch von der Größe und den Bedürfnis­sen der jeweiligen Gemeinde und von den Gnaden­gaben Gottes abhängig war und ist. Nur ‑ zu dieser Fragestellung äußert sich der 1. Timotheusbrief nicht. Er sagt nur, wer Ältester sein kann und wer nicht.

 

2. Wer kann Gemeindeleiter sein? (1. Timotheus 3, 1‑7)

 

Das Amt des Gemeindeleiters ist trotz allem, was es an Bürden nach sich zieht (vgl. Teil 3), ein erstre­benswertes Amt. Wenn sich also ein geistlich gesund entwickelter Christ ernsthaft damit beschäftigt oder darum bewirbt, ist dies keineswegs ungeistlich oder verwerflich.

 

Dennoch wird von vornherein klargestellt, daß die­se Aufgabe nicht jedermanns Ding ist, daß sie be­stimmte Voraussetzungen und Qualitäten erfordert. Die selbstverständliche Voraussetzung - weswegen sie auch nicht mehr genannt ist ‑ ist natürlich die, daß es sich bei dem Bewerber um einen von Herzen glaubenden, in der Gemeinde bekannten und bewährten Mann handelt.

 

Was aber erfordert der "Ältestenspiegel" von dem, der das an sich erstrebenswerte Amt ergreifen möchte? Das Generalthema, das dann in verschiedener Hin­sicht entfaltet wird, ist die Untadeligkeit des Bewer­bers in jeglicher Beziehung. Diese aber weist sich in einer Vierheit zunächst folgendermaßen aus:

 

2.1. "Eines Weibes Mann!" (V. 2a)

 

Man hat immer wieder gefragt, was diese Bestim­mung eigentlich meint. Denn ist das nicht selbstver­ständlich, daß in der christlichen Gemeinde die Ein­ehe gilt? Rennt dieses Ordnungsmerkmal also nicht offene Türen ein?

 

Es bieten sich bei genauer Überlegung im Grunde drei Möglichkeiten an, diese Bestimmung zu erklä­ren:

 

a) Der Apostel verbietet tatsächlich die Mehrehe. Ein Mann darf neben seiner Ehefrau keine weitere Frau - etwa eine Konkubine ‑ haben. Dann würde dieser Hinweis den Bereich der geschlechtlichen Un­ordnung und des Ehebruchs betreffen.

 

b) Es handelt sich um das Verbot der Wiederver­heiratung, nachdem sich ein Mann von seiner Frau hat scheiden lassen. Es schließt die Scheidung überhaupt aus.

 

c) Es geht um das Verbot der Wiederverheiratung nach dem Tod des Ehegatten. Das würde bedeuten: ein Mann, der Gemeindeleiter sein möchte, darf in seinem ganzen Leben nur mit einer Frau verheiratet gewesen sein.

 

Man kann nun meines Erachtens mit großer Sicher­heit den letzten Punkt als nicht gemeint streichen. Gemeint sind die beiden ersten Gesichtspunkte. Und zwar deshalb, weil auch die christlichen Gemeinden immer wieder mit dem Einbruch der ausgesprochen laxen heidnischen Ehe‑ und Geschlechtsmoral zu kämpfen hatten und andererseits die willkürliche Scheidungspraxis, die im Judentum geübt wurde, nicht unbekannt war.

 

Der Apostel macht an dieser Stelle betont klar, daß heidnische und jüdische Praxis im Bereich der christ­lichen Gemeinde keinen Raum haben dürfen. Beson­ders vorbildlich sollen dabei die sein, die ein Leitungsamt in der Gemeinde anstreben, weil sie viel mehr im Blickpunkt stehen als die anderen.

 

Vielleicht kommt nun die Frage auf, wo hier eigent­lich Schwierigkeiten liegen könnten. Möglicherweise ist nun aber bei dieser Bestimmung nicht nur das gegenwärtige Leben der Bewerber im Blickfeld, son­dern das Leben vor ihrer Bekehrung. Was tun, wenn die geschiedene Frau noch am selben Ort lebt? Wie soll, man sich verhalten, wenn die Konkubinen (Neben­frauen) eine ständige Belastung für den Ruf des Man­nes bleiben, der Gemeindeleiter werden will?

 

Gerade an dieser Stelle zeigt sich etwas, was wir, wieder zu unterscheiden lernen müssen. Nämlich: Es gibt zwar in der christlichen Gemeinde Vergebung der Sünden. Ein Mann, der aus einem sündhaften Ehe und Geschlechtsleben kommt, ist auf Grund der Ver­gebung gerettet und somit volles Glied der Gemein­de.

 

Aber Vergebung der Sünde und der Lebensschuld und die Berufung in ein öffentliches Führungsamt der Gemeinde ergeben sich nicht auseinander. Und zwar deshalb nicht, weil dort, wo die öffentlichen Nach­wirkungen des Sündigens nicht so ohne weiteres zu tilgen sind, man besser nicht zur Berufung in ein Ge­meindeamt schreitet.

 

Das ist die Spitze der Bestimmung "eines Weibes Mann" zu sein. Von einem Gemeindeleiter wird also gerade nicht Askese gefordert, sondern eine geord­nete und saubere Ehe.

 

2.2. "Nüchtern, besonnen und sittsam" (V. 2b)

 

Hiermit sind die Tugenden eines anerkannten, offenen und wertvollen Mannes beschrieben, eines Man­nes also, der ohne Schwärmerei und Überspanntheit in klarer und gediegener Weise sein Leben gestaltet.

 

Diese menschlichen Vorzüge bekommen nun bei der Verwaltung des Gemeindeamtes ihre besondere Bedeutung für das Gedeihen der Gemeinden. Offensicht­lich hält der Apostel etwas von dem Grundsatz, daß das, was sich ganz allgemein im zwischenmenschli­chen Bereich, im bürgerlichen Leben als unentbehrlich erweist, um ein geordnetes Zusammenleben, zu ermöglichen, für die Ordnung im "Hause Gottes". (2,15) nicht unterschätzt und auch nicht mißachtet werden darf.

 

Dieser Gedanke ist übrigens für das biblische Den­ken nichts Neues. Man vergleiche dazu einmal das Buch der Sprüche. Es gilt jedenfalls zu sehen: Gute, menschliche Tugenden sollen in den Dienst der Gemeindeleitung gestellt werden. Ohne sie sollte keiner Gemeindeleiter werden.

2.3. "Gastfrei" (V. 2c)

 

Das Haus des Gemeindeleiters soll ein offenes Haus sein. Es soll allen offenstehen, die der Gast­freundschaft bedürftig sind. Der Wortlaut im Grund­text legt nahe, bei solchen besonders ‑ an durchrei­sende Fremde zu denken, weniger an Gemeindeglie­der aus dem Ort.

 

Gastfreiheit soll nicht als Belästigung angesehen werden, die man seufzend auf sich nimmt. Vielmehr soll man In ihr ein Geschenk zur Verwirklichung christlicher Bruderschaft über die Ortsgemeinde hin­aus sehen. (Daß wir heute vielfach gar keine Möglichkeit haben, unsere Gastfreundschaft anzubieten, steht auf einem anderen Blatt.)

 

2.4. "Zum Lehren begabt!" (V. 2c)

 

In der Befähigung zur Lehre anhand der österli­chen Überlieferung wird eines der Hauptmerkmale der Befähigung zur Gemeindeleitung gesehen. Denn Gemeindeleitung ist ja nicht eigentlich technische Ver­waltung, Management, sondern Führung anhand von und zu geistlichen Grundsätzen. Von solcher Weg­weisung her empfangen ja die Gemeindeglieder Ihre Ausrichtung für Ihr Handeln.

 

Lehrfähigkeit aber setzt sich zusammen aus der Kenntnis der rechten Lehre (biblisches Wissen, Theo­logie) und dem Wissen um die gegenwärtige Lage samt den geistigen Strömungen der Zeit. Hinzutreten muß die Befähigung zum Reden sowie seelsorgerliches und pädagogisches Geschick. Bibel und an der Bibel geschultes Denken, eine wache und nüchterne Weit­sicht, Redefähigkeit, Seelsorge und Pädagogik ‑ das sind die Züge dieser "Begabung", die einem Gemein­deleiter wesentlich ist.

 

2.5 Weitere Gesichtspunkte

 

Diesen positiven Gesichtspunkten werden im Fol­genden noch weitere angefügt, die sich mehr mit der sittlichen Unantastbarkeit der Ältesten befassen (V. 3).

 

Unmöglich für das Leitungsamt ist ein Trunken­bold. Auch ein Mensch, der zur Unbeherrschtheit und Gewalttätigkeit neigt (im Text steht das "harte" – Wort "Schläger"!), der sich also mit Gewalt durchzusetzen versucht, ist für die Gemeindeleitung unzumutbar. Hitzköpfe disqualifizieren sich selbst durch den Scha­den, den sie anrichten.

 

"Ein Hausvater Gottes" ‑ und das soll ja der Ge­meindeleiter sein! ‑ zeichnet sich aus durch Güte, Nachsichtigkeit und friedliebende Haltung. Eben die­se Verhaltensweisen lassen nicht nur Vertrauen zu einem Ältesten entstehen. Sie schaffen auch einen Raum von Freiheit und Offenheit, ohne den eine Ge­meinde nicht blühen kann.

 

Zuletzt werden dann noch Habgier, Geldgier, Ge­winnstreben und Jagd nach Besitz als Verhaltenswesen genannt, die einem nicht anstehen, der in dem wandernden Gottesvolk, das hier keine bleibende Stadt hat, eine Führungsaufgabe wahrnehmen will. Denn solches Verhalten ist dem Glauben zuwider. So kann einer nicht Ältester sein, der dem Mammonsdienst verfallen ist.

 

Diese Bestimmung gilt sowohl für die Ältesten, die einem irdischen Beruf nachgehen, wie auch für die, die als Älteste von der Gemeinde besoldet werden, weil sie einen Auftrag wahrnehmen, der ihre ganze Zeit in Anspruch nimmt.

 

Warum ist dies so? Nun: Habsucht macht anrüchig nach draußen und schränkt die missionarischen Mög­lichkeiten einer Gemeinde wesentlich ein. Und: Hab­sucht man anrüchig nach innen und zerstört in der Ge­meinde das Vertrauen, daß es ihren Ältesten wirk­lich um den Dienst Jesu Christi geht.

 

Wie eine Gemeinde dafür Sorge tragen kann, daß die Erscheinung der Habsucht bei ihren Ältesten nicht 'einreißt, muß die Besprechung von 1. Timotheus 5,17 zeigen (vgl. dazu Abschnitt 5).

 

2.6 Vorangegangene Bewährung

 

Ein letzter Kreis von Qualifikationsfragen beschäf­tigt sich mit der vorausgegangenen Bewährung eines Bewerbers (V. 4‑6). Beachtenswert ist, daß hier wie­der von der natürlichen Lebensordnung ausgegangen wird.

 

Einer, der Gemeindeleiter werden will, muß den Er­weis seiner Fähigkeiten dazu in der Leitung seiner Familie erbracht haben. Wer hier nicht für innere und äußere Ordnung zu sorgen vermochte, wer hier nicht als Autorität anerkannt und bejaht wurde oder wird, wer sich hier als schwach, als allzu nachgiebig, als labil erwiesen hat und noch erweist, der kann und soll dem Hause Gottes, der Familie Gottes nicht vor­stehen.

 

Ein Leitungsamt in der Gemeinde darf niemals zu Ausgleich des Versagens in der Familie erstrebt und ausgeübt werden. Ein in seiner Familie lebensuntüch­tiger Vater scheidet nach dieser apostolischen Ge­meindeordnung für die Leitungsaufgabe aus.

 

Diese Bestimmung mag besonders uns heute als sehr schwerwiegend erscheinen, etwa angesichts der Probleme, die sich in allen Familien mit den heran­wachsenden Kindern ergeben.

 

Dennoch ist ohne Frage der Grundsatz auch von uns durchzuhalten, daß menschliches Versagen wie menschliches Bewähren in der eigenen Familie viel mit unserem Christsein zu tun hat. Die Stärke und überwindende Kraft des Glaubens, ohne die ein Ge­meindeleiter in seinem Dienst nur scheitern kann, ­muß übrigens in seinem Familienleben erkennbar wer­den und sich dort bewähren.

 

Zu der Bewährung des Glaubens in der Familie tritt dann auch die der Bewährung eben dieses Glaubens im Leben der Gemeinde.

 

Neulinge in der Gemeinde sollen nicht zu schnell mit Leitungsaufgaben betraut werden. Das ist nicht deshalb so, weil solche von ihrer Herkunft oder ihrer Begabung vielleicht noch nicht fähig wären. Auch nicht deshalb, weil bei ihnen die Gefahr des Abfalls vom Glauben und damit der Irreführung der Gemein­de bestünde. Es ist vielmehr ein Akt seelsorgerlicher Barmherzigkeit an dem Neuling, die ihm die Versu­chung des Hochmutes und des Stolzes erspart. Stolz aber und Selbstüberschätzung stellen eine erhebliche Gefährdung des geistlichen Lebens und der geforder­ten Vorbildhaftigkeit dar ‑ wie auch eine Beeinträch­tigung des Friedens in der Gemeinde.

 

Die apostolische Weisung vertraut also weniger dem Elan und Enthusiasmus, dem Begeisterungsfeuer der Neubekehrten, sondern sehr viel mehr auf den vielleicht etwas gedämpfteren, dafür aber bewährten und erwiesenermaßen gefestigten Glauben (vgl. 5, 22).

 

Alle hochmütige Verblendung, die wohl die Würde, nicht aber die Verantwortung des Leitungsamtes wahr­nimmt, überliefert den Gemeindeleiter dem "Gericht des Satans".

 

Man fragt sich betroffen, was mit dieser Aussage gemeint ist. Dabei gehen die Ansichten hierüber aus­einander. Die einen sagen, daß es dem Gemeindeleiter so gehen werde wie de m Satan, der einmal ein Engel und Diener Gottes war, der sich überhob und der darum von Gott verworfen worden sei.

 

Mir selbst scheint jedoch die andere Deutung die richtigere zu sein. Sie besagt, daß der Satan als An­kläger vor Gott steht und alles Verfehlen dem Urteil Gottes unterwirft. Daß er, der Satan, gegenüber einem in Hochmut versagenden Gemeindeleiter recht be­halten wird ‑ eine sehr ernste Warnung!

 

Der tiefe Ernst, der über den Aussagen liegt, die die Bewährung eines zukünftigen Ältesten betreffen, ist nicht von ungefähr. Denn es gilt ja hier zu sehen, daß die Wirkungen mangelnder Bewährung nicht nur diesen einen Mann betreffen und treffen. Auch die Gemeinde ist gleich mitbetroffen. Sie wird ja durch ­eine schlechte Führung in ihrem inneren Leben geschädigt. Sie nimmt unter Umständen an ihrem guten Ruf nach draußen hin Schaden. Und umgekehrt. ­Ein guter Gemeindeleiter ist immer auch eine über­zeugende Werbung für die Sache Jesu Christ!. Denn ein nicht tadelsfreier Wandel der Christen und beson­ders ihrer Führer verdeckt ja die "gesunde Lehre", das rettende Evangelium. Das aber darf auf keinen Fall geschehen.

 

3. Welche Aufgaben hat ein Gemeindeleiter?

 

(Titus 1, 7‑9; 1. Petrus 5,2‑4; Apostelgeschichte 20,28f; eventuell Jakobus 5, 14 sowie die Sendschrei­ben der Offenbarung)

 

Während die Pastoralbriefe sich eingehend damit beschäftigen, welche Qualifikationen für das Leitungsamt in der Gemeinde nötig sind, sagen sie über die inhaltliche Seite dieses Dienstes, also darüber, wie dieses Leiten geschieht, nicht allzuviel.

 

Man muß dieses Wie ‑ weil wohl zur Zeit der Ab­fassung der Briefe darüber so eindeutige Vorstellun­gen bestanden, daß man sich dazu nicht mehr äußern mußte ‑ darum ein wenig zusammentragen. Dann aber ergibt sich im wesentlichen folgendes:

 

Zum einen ist das Amt des Gemeindeleiters als Lehr­amt gesehen. Am rechten Wirken seiner Träger hängt darum nicht nur deren persönliches Heil, sondern auch das Heil derer, die sie hören und ihnen folgen, also der Gemeinde (1. Timotheus 4, 16; Titus 1, 9).

 

Überall müssen die Ältesten, ob gebeten oder ungebeten, als Wegweiser und Mahner zugegen sein. Sie sollen falsche Anschauungen und Verführungen ent­larven und bekämpfen (2. Timotheus 4, 2) und für das, was sie lehren, selbst das lebendige Beispiel geben (1. Timotheus 4, 12). Sie müssen bereit sein, im Dienst des Evangeliums für den HErrn und für die Ge­meinde zu leiden, denn die uneingeschränkte Nachfol­ge Jesu zieht leicht die Verfolgung nach sich (2. Ti­motheus 3,12 u. 4,5).

 

In einer anderen Sprache, aber doch mit demselben Sinn sind die Aussagen des 1. Petrusbriefes gehal­ten wie auch die der Apostelgeschichte (1. Petrus 5,2‑4: Apostelgeschichte 20, 28). Hier ist das Leitungs­amt als Hirtenamt, als Wächteramt beschrieben.

 

Hingabe an diesen Dienst nach dem Vorbild des Erzhirten Jesus Christus ist hier vonnöten, Hin­gabe im Dienst an der Gemeinde, die Christus ge­hört, weil Er sie sich erworben hat durch Sein Blut. Man muß das einfach sehen: Der Hirte ist nicht der Be­sitzer der Herde, sondern ihr Pfleger. Er ist gehalten, die Herde zu bewahren und sie unversehrt ihrem eigentlichen Besitzer zurückzugeben. Insofern ist Ge­meindeleitung, ist Lehr‑ und Hirtenamt nichts anderes als eine besonders herausgehobene Form der von al­len Glaubenden geforderten guten Haushalterschaft.

Fassen wir zusammen: Das Amt des Gemeindelei­ters ist Lehr‑ und Hirtenamt. Es ist also nicht so sehr ein technisches Amt, das in der äußeren Fürsorge für arme und kranke und hilfsbedürftige Gemeindeglieder wirksam wird.

 

Da das Ältestenamt entscheidend mit dem geistlichen Leben der Gemeinde zu tun hat, kommt dem Wirken seiner Träger eine große Bedeutung zu.

 

Hier wird etwas erkennbar von dem apostolischen Schlüsselauftrag: "Was ihr gebunden habt auf Erden, das soll im Himmel gebunden sein. Und was ihr gelöst habt auf Erden, das soll im Himmel gelöst sein." Ein Auftrag und eine Vollmacht, die nun von den Aposteln übergeht auf die in den Gemeinden wirksamen geistlichen Dienste.

 

Um aber dieser hohen Verantwortung gerecht zu werden, müssen sich die Gemeindeleiter über die inneren Voraussetzungen ihres Wirkens ständig im klaren sein. Sie haben einfach nötig, "stark zu werden in der Gnade, wie sie in Christus Jesus ist" (2. Timo­theus 2, 1). Sie dürfen nicht davon&xnbsp; ablassen, tapfer und folgerichtig den Weg Gottes zu gehen, der Ihnen, "nicht den Geist der Furchtsamkeit gegeben hat, son­dern der Kraft und der Liebe und der Zucht" (1. Timo­theus 1, 19).

 

Dazu tritt die innere Verpflichtung auf das Wort Gottes. Bei seinem Lehren und Unterweisen, Mahnen und Zurechtbringen hält sich der Gemeindeleiter an die unverfälschte Überlieferung der Apostel und an die heiligen, inspirierten Schriften des Alten Testa­mentes. Das läßt ihn in der Wahrheit und in der Zucht bleiben.

 

Auffällig und bedenkenswert ist hier, daß die Ver­antwortung für die Bewahrung und die Weitergabe des geistlichen Gutes und Erbes nicht mehr bei der Gemeinde als Ganzer liegt, sondern bei den berufenen Trägern des Ältesten‑ bzw. Hirtenamtes, wie es der 1. Petrusbrief nennt.

 

Es gibt also bereits in der zweiten und dritten christlichen Generation das Gegenüber von Führen­den und Geführten, von Hirten und Herde, von amtli­cher Autorität und charismatischen Aufbrüchen.

 

4. Wie wird man Gemeindeleiter?

 

(1. Timotheus 4,14; 5,22; 2. Timotheus 1,6; vgl. auch Apostelgeschichte 6,1 ff.)

 

Leider fehlen uns auch zu dieser Frage ausführ­liche Schilderungen über den Weg, wie man Gemein­deleiter wird. Während nach Apostelgeschichte 6 die Vollversammlung der Gemeindeglieder auf Anregung der Apostel die Diakone wählt und diese dann durch die Apostel für ihren Dienst mit Handauflegung ordiniert werden ‑ und so oder so ähnlich könnte es bei der Berufung von Ältesten ja auch gegangen sein! - hören wir von Timotheus (1. Timotheus 4,14), daß er in der Gemeinde durch einen Propheten zum Dienst berufen und durch die Handauflegung der Ältesten mit der Dienstgnade ausgestattet worden sei. Eine weitere ‑ offensichtlich für einen besonderen Dienst bestimmte ‑ Einsegnung hat später auch noch der Apostel Paulus an ihm vorgenommen ‑ auch hier zur Vermittlung einer besonderen Gnadengabe für diesen Dienst.

 

So bleibt uns ein weites Feld von Möglichkeiten. Da mag eine Gemeinde wählen. Da mag eine prophe­tische Stimme das geistliche Berufungswort sprechen. Da mag ein bereits vorhandenes Ältestenkollegium nach reiflicher Prüfung bestimmen. Da mag ein aus­gewiesener Gemeindeleiter andere kraft der ihm von Gott gewährten Autorität berufen und ordinieren.

 

Aber grundsätzlich, d. h. in allen genannten Fällen und Möglichkeiten gilt, daß die Einsetzung in den Dienst nicht ohne Handauflegung durch andere Älteste oder Leitende geschieht, eine Handauflegung, von der man eine wirksame Übereignung von Gnade und Kraft auf den erwartet, der eine so verantwortungsvolle Aufgabe in der Gemeinde übernimmt.

 

Der "Gottesmensch" (1. Timotheus 6,11) stützt sich also bei der Leitung der Gemeinde keineswegs nur auf die ihm unmittelbar von Gott zuteilgewordene Be­gabung und seine wertvollen natürlichen Fähigkeiten. Es kommt die Übertragung der Gnade zum Dienst, die Übertragung der apostolischen Vollmacht hinzu.

 

Das aber ist für unser Denken ein erstaunlicher Vor­gang von beinahe "sakramentalem" Gepräge. Aber wenn es - und weil es ‑ ein geistliches Geschehen ist, werden wir ohne Not nicht darauf verzichten dür­fen.

 

Zwar ‑ und das ist wichtig! ‑ soll man eben wegen der Wirkungen der Handauflegung niemandem zu schnell die Hände auflegen" (1. Timotheus 5,22). Aber eben diese Mahnung macht zugleich ja unab­weisbar deutlich, um welch einen wesentlichen Akt es sich hierbei handelt, in dem letztlich zusammengefaßt wird: So wird man Ältester.

 

5. Wie soll eine Gemeinde mit Ihren Ältesten umgehen?

 

(1. Timotheus 5,17-22)

 

Eine Gemeinde kann an ihre Ältesten nicht nur Erwartungen richten, sie ist Ihnen auch verpflichtet. Das zeigt der Text 1. Timotheus 5, 17‑22 in aller Deutlichkeit. Hier wird sehr bestimmt der Grundsatz ausgesprochen, daß es sich für eine Gemeinde ge­hört, ihren Ältesten oder Ältestenkreis mit besonde­rer Ehrerbietung zu behandeln. Dies schließt je nach Lage der Dinge auch eine Art von "Ehrenbezahlung" ein.

 

Allerdings werden bei der Behandlung der Ältesten gewisse Unterschiede eingeräumt. So sollen die, die sich als Älteste besonders der Wortverkündigung und Seelsorge zugewandt haben (und von daher keinen irdischen Beruf mehr ausüben können), die doppelte Wertschätzung empfangen, die sich auch in ihrer Besoldung niederschlagen soll:

 

Die Verantwortung der Gemeinde für den auskömm­lichen Unterhalt derer, die vollzeitlich oder teilzeitlich in ihr im Auftrag Jesu arbeiten, wird hier mit einem Wort aus dem Alten Testament (5. Mose 25, 4) und einem Wort Jesu (Lukas 10,7) nachdrücklich, eingeschärft und verbindlich gemacht. Eine Gemeinde, die sich an dieser Stelle richtig verhält, tut nichts Besonderes. Sie erfüllt lediglich den Willen Gottes.

 

Also nicht Barmherzigkeit und Wohltaten, sondern Ehrung und angemessene Behandlung verlangt Pau­lus für die Ältesten, eine Behandlung, also, die den Wert ihrer Arbeit anerkennt. Übrigens auch dann, wenn sie alt geworden und nicht mehr tätig sein können!

 

Neben dem Bereich der sozialen Fürsorge für die Ältesten tritt nun auch noch, was das rechte Verhalten der Gemeinde angeht, der Bereich des Schutzes Ihres Ansehens vor Verleumdung.

 

Adolf Schlatter (1852‑1938) schreibt (Erläuterungen III, S. 151 passim).

 

"Es ist ein wesentlicher Teil der Ehre, die ihnen gebührt, daß ihnen getraut wird und ihr Verhalten nicht argwöhnisch bewacht wird. Einem Anspruch müssen sie aber unbedingt genügen, dem, daß sie nicht sündigen. Wenn Älteste sündigen, vergiften sie die Gemeinde und machen die Botschaft Jesu unwirksam.

 

Den Nöten, die Paulus damit aufweist, stellt er zwei Regeln entgegen, die miteinander zu verbinden sind.

 

Die erste ist, nicht jeder Beschuldigung wird Ge­hör gegeben; unbewiesene Klagen werden nicht an­genommen.

 

Solange nur ein einzelner das Sündliche beobach­ten konnte, wird dem Ältesten das Vertrauen nicht entzogen. Erst dann kann mit Gewißheit und öffent­lich mit ihm über sein Sündigen gesprochen werden, wenn der verwerfliche Vorgang durch zwei oder drei Zeugen erwiesen ist.

 

Dann aber, wenn die verwerfliche Tat erwiesen ist, darf sie nicht verheimlicht werden und geduldet. Dann nötige ihn, seine Sünden zu gestehen, und dies nicht nur unter vier Augen, nicht in einer durch Schwei­gen geschützten Beichthandlung, sondern vor allen.

 

Öffentlich wird die Überführung des Schuldigen vollzogen, damit alle sich fürchten. Die Ältesten ha­ben die Freudigkeit und Sicherheit, die ihnen ein erprobter Christenstand und der fruchtbare Anteil am Leben der Gemeinde gewähren. Nun, da einer der ih­rigen gefallen ist, gewinnen sie im Anblick seiner Sün­de die Furcht."

 

Auffällig ist, daß nun keinerlei Regelung darüber angefügt wird, wie nach der öffentlichen Buße mit dem schuldig gewordenen Ältesten weiterverfahren werden soll. Offensichtlich gibt es für solche weiterführenden Entscheidungen kein Schema. Sie müssen von Fall zu Fall getroffen werden, in der Verantwor­tung vor "Gott und Christus und den heiligen En­geln".

 

Das aber bedeutet: Sie dürfen weder durch Vorurteile noch durch Vorliebe beeinflußt sein. Nichts anderes darf hier bestimmend sein als die durch die Wahrheit begründete Gerechtigkeit und die sich an Christi Liebe messende Liebe.

 

Es geht bei der Ältestenzucht also nicht unbedingt um Ausstoßung des Schuldigen aus dem Dienst, sonst wäre dies ausdrücklich vermerkt. Vielmehr geht es wie, für die Gemeindeglieder auch für die Ältesten um die Heiligung des Willens Gottes in Umkehr und Aufbruch zu neuem Leben.

 

 

6. Folgerungen für unsere heutige Gemeindearbeit

a. Folgerungen auf Grund der Lage der Gemeinden heute

 

Die Folgerungen aus dem, was von den biblischen Texten auf uns zukommt, haben zum ersten viel mit der gegenwärtigen Lage unserer Gemeinden zu tun. Natürlich ist die Beurteilung der Gemeinden eine sehr persönliche, aber ich möchte sie trotzdem wagen.

 

Ich stelle fest, daß wir in einem nicht geringen Teil unserer Gemeinden durch nachwachsende Gene­rationen bestimmt sind. Wir stellen also weithin nicht mehr den Typus erwecklicher Gemeinden, deren Wachstum durch einen ständigen Strom von Neube­kehrten bestimmt ist. Wir ergänzen uns zu einem nicht unerheblichen Teil aus unserem eigenen Bereich. Nicht wenige Gemeindeglieder sind bereits dritte und vierte Generation.

 

Damit ist aber auch das geistlich‑erweckliche, be­wegliche Moment, das die Anfänge der Gemeinden be­stimmte, zugunsten eines ordnungsmäßigen ‑ ob die Ordnungen geschrieben sind oder nicht, spielt da­bei überhaupt keine Rolle ‑ zurückgetreten. Wir schauen eben auf eine hundertjährige Geschichte zu­rück und müssen die Geschichte ernstnehmen.

 

Die entscheidende Frage für die Gemeindeleitung liegt nun darin, ob uns die Geschichte und die Formen, die uns überkommen sind, bestimmen und damit

versteinern, oder ob es uns gelingt, zu neuen Ufern der Nachfolge Jesu heute aufzubrechen, ohne das Er­be der Väter zu&xnbsp; verachten. Heiliger Geist und geschichtliche Ordnung müssen immer wieder zu geist­licher Ordnung verschmelzen – das&xnbsp; ist ein Dauerauf­trag, dem sich kein Gemeindeleiter entziehen darf.

 

Eine weitere, auf Grund der Lage anstehende Fra­ge ist die der rechten Lehre, sowohl was die Dogma­tik (Glaubenlehre) wie was die Ethik (Sittenlehre) angeht.

 

In den erwecklichen Anfangszeiten war man sich dar­über völlig klar was rechter Glaube sei, wie man es mit der Bibel als Wort Gottes zu halten habe, was es mit dem biblischen Gemeindeverständnis, mit dem Herrenmahl usw. auf sich habe.

 

Ähnliches gilt auch für den weiten Bereich des sittlichen Verhaltens der Glaubenden. Gewiß wurde auch damals gesündigt ‑ im Denken wie im Handeln - aber man sah die Sünde und anerkannte sie und bereute sie.

Heute ist hier vieles ins Fließen geraten. Unsicherheit und Ratlosigkeit machen sich breit. Oft auch eine falsche Toleranz, die Meinungen und Verhaltensweisen erträgt, denen eigentlich die geistliche Mahnung und im letzten Gemeindezucht entgegengesetzt werden müßten. Es darf nicht dahin kommen, daß wir vom Salz der Weit gesalzen werden, statt daß es umgekehrt ist.

 

Gerade hier wird eine geistliche Gemeindeleitung ihre wesentliche Aufgabe sehen müssen. Sie wird von der Schrift her immer neu Antworten und Verhaltensmodelle entwickeln müssen, die angesichts des Generationenwechsels in den Gemeinden und der sich ständig ändernden Weitszene ein verbindliches christliches Leben ermöglichen.

 

Um nur ein Beispiel zu nennen: Viele unserer, jun­gen Christen steigen bildungsmäßig und beruflich in Schichten auf, in denen sie sich nur schlecht als Christen bewegen können, weil ihnen ihre Gemeinde und deren Leitung keine echte Wegweisung anbieten konnte.

 

Es hilft hier, nicht, mit Wehmut an die '"gute alte Zeit" zu denken, wo alles noch so viel einfacher und besser war. Hier liegt eine Herausforderung an die geistliche und geistige Kraft und Phantasie und das seelsorgerliche Gespür heutiger Gemeindeleitung. Sie darf sich vor dieser Aufgabe nicht drücken. Sie ist hier in Pflicht und Verantwortung genommen.

 

b. Folgerungen aufgrund der Führungsproblematik in den Gemeinden

 

Die oben skizzierte Erwartung an die Gemeindeleiter bedarf ja der Abdeckung durch Ihre Persönlich­keit. Hier kommen die Fragen der Vorbildlichkeit hinein, auf die die Pastoralbriefe ja so betont Wert legen.

 

Wie ist es mit dem offenen Haus der Ältesten? Wie geht er mit seiner Familie um, und welches Zeugnis, hat er etwa bei seinen eigenen Kindern?

 

Oder: Ist er bereit, um seines Dienstes in der Ge­meinde willen, der ja Zeit und Kraft&xnbsp; erfordert, auf eine berufliche Karriere zu verzichten oder sich mit einem geringeren Einkommen zu begnügen?

 

Oder: Wie ist es mit unserem Mut, das Wächteramt, das Seelsorgeamt ohne zu zögern wahrzunehmen wie es der Auftrag ist. Um ein Beispiel zu nennen: Die Bibel sagt uns, daß die Unzüchtigen und Ehebrecher das Reich Gottes nicht sehen werden. Was unternehmen wir, wenn uns solche&xnbsp; Dinge von Gemeinde­gliedern bekannt werden?

 

Gewiß gilt hier der apostolische Grundsatz, daß im seelsorgerlichen, Dienst Wahrheit und Liebe mit­einander verbunden zur Anwendung kommen sollen. Aber helfe ich den Menschen damit, daß ich für sie bete und im übrigen hoffe, daß sich die Dinge von selbst wieder einrenken? Oder gilt das klare Wort von der Schrift für mich? Ist es dann nicht die größere Lie­be, weil es um Heil und Verlorensein geht, daß ich brüderlich die Schuld aufdecke und versuche, den Schuldigen unter das Kreuz Christi zu bringen, wo seine Schuld getilgt wird?

 

Ein anderes Beispiel: Wir kommen zusammen, um das Mahl des HErrn zu feiern. Da sind Menschen unter uns, zwischen denen es nicht stimmt, zwischen denen unbewältigte Sünde steht. Wir wissen es, wagen aber nicht, das heiße Eisen anzufassen. Und dann bekennen wir miteinander: "So sind wir, die vielen, ein Leib...“ (1. Korinther 10,17). &xnbsp;Wir lügen vor dem Angesicht Gottes. Darum sind z.B. viele unserer Mahlfeiern geistlich so un­fruchtbar.

 

Noch einmal sei betont: Es geht keineswegs um An­prangerung oder gar Verwerfung von Menschen. Es geht um Rettung, um Zurechtbringen und um das Durchfließen der geistlichen Kraftströme durch die Gemeinde.

 

Ich will nicht verhehlen, daß diese Bemühungen oft unsagbar schwer sind, so daß man nur mit Furcht und Zittern an sie herangeht. Aber das biblische Wort, der Auftrag unseres HErrn, erlaubt es uns nicht, uns an dieser Stelle nur Zurückhaltung aufzuerlegen. Nüchternheit, Güte und Verantwortungsbewußtsein für das Haus Gottes sollen und werden hier zum Zuge kommen.

 

Dazu kommt aber nun ein weiteres. Es ist die Fra­ge der Leitung im besonderen, also der Frage der Autorität der Ältesten gegenüber der Gemeinde. Die letztere wird ja nicht selten zurückgewiesen unter Verweis auf die eigene, individuelle Gottesbeziehung.

 

Aber wir müssen darauf achten, daß eine solche Gleichmacherei den Aussagen des Neuen Testamentes nicht entspricht. Zwar sind alle Glaubenden Glieder des einen Leibes Christi. Als solche, als Glieder, sind sie alle gleichwertig. Sie sind alle gleicher­maßen von Christus erlöst. Aber sie haben nicht alle dieselben Aufgaben. Jedes Glied hat seine besondere Aufgabe im ganzen des Leibes, aber die Größe der Aufgaben ist unterschiedlich und die damit 'gegebene Verantwortung auch.

 

Das aber gilt es zu sehen und im Gemeindeleben und in der Gemeindeordnung zu berücksichtigen. Ohne die Achtung der von Gott gewährten Autorität In der Gemeindeleitung gibt es kein gedeihliches Zusammen­leben. Da werden die Gaben des HErrn an Seine Gemeinde verachtet ‑ mit allen Folgen, die daraus er­wachsen.

 

In diesen Zusammenhang gehört auch das Verhält­nis von Ältesten und Gemeindeprediger. Sind die Ältesten als Vertreter der Gemeinde die Vorgesetzten des Predigers? Oder ist er kraft seiner Berufung von Gott ihnen übergeordnet oder gegenübergestellt?

 

Welchen Stellenwert hat also der Prediger unter den anderen Ältesten? Wo liegen seine besonderen Aufgaben In der Gemeindeleitung und wo nicht? Wie, sieht die Arbeitsteilung zwischen dem "Vollzeitlichen" und den "Teilzeitlichen" aus?

 

Daß gerade hier eine ständige Quelle von Spannun­gen, Mißhelligkeiten und Ärger liegen kann, ist jedem Kundigen bekannt. Auch die Ursachen für das Ab­sterben geistlicher Gaben, von Müdewerden in der Mitarbeit, von Kritiksucht und Untergraben von Ver­trauen sind hier zu suchen.

 

Das Einmannsystem, in dem ein ausgebildeter Spe­zialist die ganze Arbeit tut und dafür bezahlt wird, entspricht nicht dem Wesen der Dienstgemeinschaft und vor allem nicht der Vergabe der Gnadengaben durch den einen HErrn.

 

Auch an dieser Stelle wird es für jede Gemeinde­leitung entscheidend darauf ankommen, zu einer ge­segneten Form des Zusammenwirkens in gegenseitiger Anerkennung und Bejahung der von Christus gegebenen Gaben und Kräfte zu kommen, und das immer wieder.

 

Und ein letztes. Es ist die Frage, wie heute Älte­ste berufen werden sollen. Die biblischen Modelle, die wir uns vor Augen gehalten haben, zeigen uns ver­schiedene Wege. Einer von ihnen oder eine Kombina­tion von ihnen wird sich immer als richtig erweisen.[2] Wichtig ist, daß es sich um eine geistliche Berufung handelt ‑ und nicht um einen demokratischen Kuhhandel. Denn was unseren Gemeinden nottut, ist eine von Gott bestätigte Führung, die die Gemeinden auf rech­tem Kurs halten. Und das ist keine kleine Sache.

 

An dieser Stelle müßte eigentlich noch von der Handauflegung die Rede sein, von dem, was sie vermittelt und was sie bewirkt. Da sie jedoch ein Thema ist, was einer gesonderten Betrachtung bedürfte, verweise ich hier auf das im biblischen Teil dazu Gesagte. Erinnert sei auch an den Beitrag von Prediger Theophil Knippel. "Handaufle­gung ‑ Ritus oder Geschehnis?" (vgl. Der Gärtner Nr. 4‑6/1973).

 

 

© Dr. Ulrich Betz. Alle Rechte vorbehalten.



[1] Den folgenden Ausführungen liegen die Vorträge zugrund, die der Verfasser bei der Ältestenrüstzeit vom 22. – 24. November 1973 in Holzhausen gehalten hat. (vgl. Der Gärtner Nr. 3/1974, S. 56)

[2] An dieser Stelle müßte eigentlich noch von der Handauflegung die Rede sein, von dem, was sie vermittelt und was sie bewirkt. Da sie jedoch ein Thema ist, was einer gesonderten Betrachtung bedürfte, verweise ich hier auf das im biblischen Teil dazu Gesagte. Erinnert sei auch an den Beitrag von Prediger Theophil Knippel: "Handauflegung ‑ Ritus oder Geschehnis?" (vgl. „Der Gärtner“ Nr. 4‑6/1973).




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Ins Netz gesetzt am 20.04.2002; letzte Änderung: am 01.04.2020

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